Hausordnung

Hausordnung 2024/2025

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller, die in unserer Schule und im Hort lernen und arbeiten.

1.Unser Schulhaus wurde in einzelnen Räumen instand gesetzt. Von den Schülern wird sorgsames Verhalten im gesamten Gebäude erwartet, damit die vorgenommenen Renovierungsarbeiten so lange wie möglich erhalten bleiben.


2. Bevor die Schüler die Klassenzimmer aufsuchen, hängen sie ihre Garderobe an die zugewiesenen Haken und wechseln die Schuhe. Aus Sicherheitsgründen sind nur feste, geschlossene Hausschuhe zulässig (keine Pantoffeln).


3. Zur ersten Stunde muss sich jeder Schüler 7:25 Uhr im Klassenzimmer an seinem Platz befinden, um einen ruhigen Stundenbeginn zu gewährleisten. Die Verabschiedung durch die Eltern erfolgt vor der Schule.


4. Zum Vorklingeln sind alle Kinder am Platz, legen ihre Arbeitsmittel zurecht und bereiten sich auf den Unterricht vor. In den kleineren Pausen entfällt das Vorklingeln.


5. Die Pausen dienen der Erholung. Deshalb bewegen sich alle Schüler rücksichtsvoll, rennen und lärmen nicht. Hilfsbereitschaft und Kameradschaft gehören zu den Grundnormen im Klassenverband.


6. Für die Pausenzeiten, die nicht im Freien stattfinden, sucht sich jeder Schüler eine sinnvolle Beschäftigung (z.B. lesen, malen, Brett- und Kartenspiele usw.). 

Spielekonsolen sind in der Schule nicht gestattet. Ausgenommen sind der Freitag im Hort sowie die in den Ferien ausgewiesenen Spielzeugtage. Spielekonsolen sind freitags früh vor dem Unterricht beim Erzieher des Frühdienstes abzugeben. Andere Spielzeuge sind in der Garderobe, im Ranzen oder an einem vereinbarten Ort im Klassenzimmer aufzubewahren – nicht am Arbeitsplatz. Sollten dennoch o.g. Spielgeräte während der Schulzeit benutzt werden, werden diese durch die Lehrer eingezogen und den Eltern übergeben.


7. Für die 1. Bewegungspause auf dem Schulhof sammeln sich die Schüler im Korridor und warten dort leise auf die Hofaufsicht. 


8. Handys und andere digitale Endgeräte, die die Funktionsweise des Handys ersetzen bzw. unterstützen, sind in der Zeit von 7:30 Uhr bis zum Verlassen der Schule und des Hortes ausgeschaltet im Ranzen aufzubewahren. Bei Regelverstoß werden die Geräte von den Lehrern bzw. Erziehern eingezogen und müssen von den Eltern persönlich abgeholt werden. Bei Verlust übernimmt weder Schule noch Hort die Haftung. 


9. Gleiches gilt für alle anderen privaten Spielzeuge. Bei Beschädigungen und Verlust haften Schule und Hort nicht.


10. Alle Fenster und Außentüren des gesamten Gebäudes werden nur von Erwachsenen geöffnet und geschlossen.


11. Anfallender Müll ist zu trennen und kommt in die dafür vorgesehenen Behältnisse.


12. Während der Unterrichtszeit (einschließlich Pausen) und des Aufenthaltes im Hort entfernt sich kein Schüler ohne Erlaubnis aus dem Schulhaus oder vom Schulgelände.


13. Jeder Schüler verlässt ordentlich seinen Arbeitsplatz.


14. Nach Unterrichtsschluss bzw. nach der Esseneinnahme verlassen alle Hauskinder zügig das Schulgelände. Eltern, die ihre Kinder abholen, warten im Vorraum. Hortkinder begeben sich in den Hort. 

Mittagessen wird nach der 4. bzw. 5. Stunde im Speiseraum Untergeschoss eingenommen. Alle achten auf die gestaffelten Zeiten, um bestmögliche Erholung während des Essens zu gewährleisten. Kinder, die nicht an der Schulspeisung teilnehmen, verbringen die Pause auf dem Hof oder im Klassenzimmer. Ausgenommen sind die Hortkinder, die nach der 4. Stunde keinen Unterricht mehr haben. Diese essen gemeinsam mit ihren Erziehern ab 11:45 Uhr.


15.  Die Einrichtung und die dazugehörigen Sachgegenstände (einschließlich Lehr- und Lernmittel, Spiele und Spielsachen) der Schule und des Hortes sind pfleglich und schonend zu behandeln.

Das Eigentum anderer ist zu achten und zu respektieren. Für mutwillige und grob fahrlässige Beschädigungen sind die Verursacher bzw. deren Erziehungsberechtigte schadenersatzpflichtig.


16. Der Aufenthalt auf der Toilette wird so kurz wie möglich und notwendig gehalten. Alle achten auf Sauberkeit und verhalten sich vorbildlich.


17. Sollte ein Kind die Einrichtung wegen Krankheit nicht besuchen können, ist es durch einen Erziehungsberechtigten telefonisch oder per E-Mail bis spätestens 7:30 Uhr in der Schule und im Hort zu entschuldigen.

Wenn ein Kind zu Beginn seiner 2. Unterrichtsstunde immer noch unentschuldigt fehlt, so benachrichtigt die Schule die betroffenen Erziehungsberechtigten unter der angegebenen Notfallnummer. Lässt sich der Aufenthaltsort des Kindes nicht feststellen oder sind die Eltern nicht zu erreichen, trifft die Schulleiterin je nach Lage des Falles die Entscheidung, ob die Polizei eingeschaltet wird.


18. Am 01.04.2024 trat das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft. Es gilt ein generelles Verbot für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen, Cannabis mitzuführen oder zu konsumieren.



Für den Hort gilt:

19. Kann ein Hortkind aus zwingenden Gründen nicht pünktlich abgeholt werden, ist der Hort umgehend zu informieren.


20. Nur Kinder, die den Frühhort bis 7:15 Uhr besuchen, nutzen den Haupteingang des Hortes. Alle Hauskinder und die Hortkinder, die erst am Mittag dort betreut werden, nutzen den Haupteingang der Schule. Eltern verabschieden ihre Kinder am entsprechenden Eingang, so dass alle Schülerinnen und Schüler das Schulhaus allein betreten.

Für individuelle Gespräche mit dem Klassenlehrer oder dem Erzieher vereinbaren Eltern bitte einen Termin oder melden sich bei der aufsichtsführenden Lehrkraft an.


21. Hortkinder dürfen nur von abholberechtigten Personen in Empfang genommen werden.

Bei Hortkindern, die alleine nach Hause gehen (mit Vollmacht des Erziehungsberechtigten) endet die Aufsicht des Erziehers, wenn sich das Kind bei ihm verabschiedet hat.

Für Hauskinder endet die Aufsichtspflicht nach der letzten Unterrichtsstunde.

Bei Unterrichtsausfall werden die Erziehungsberechtigen im Hausaufgabenheft darüber informiert. Die Kinder dürfen nur mit deren Kenntnisnahme durch Unterschrift des Eintrags im Hausaufgaben-Heft die Schule vorzeitig verlassen.


22. Den Schulhof nutzen alle Kinder am Vor- und Nachmittag und halten sich an die bestehenden Regeln.

• Auf dem gepflasterten Weg vor der Eingangstür wird nicht gerannt. Das ist eine  Ruhezone.

• Keiner klettert auf oder über den Zaun.

• Es werden keine Äste oder Zweige abgebrochen.

• Es werden keine Gegenstände, Steine oder Schneebälle geworfen.

• Mit den Spiel- und Klettergeräten gehen alle sorgsam um und nehmen auf andere Kinder Rücksicht. Auf der Wippe wippen nur zwei Kinder, auf der Schaukel schaukeln nur vier Kinder.

• Nach dem Spielen werden alle Spielsachen ordentlich aufgeräumt.

• Alle achten auf Sauberkeit und Ordnung. Müll kommt in den dafür vorgesehenen Behälter.

• Der Hang rechts neben dem Klettersteig wird nicht betreten.

• Abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden.


S. Paul - Schulleiterin -

J. Horn - Hortleiterin -


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