Mit Beginn des Schuljahres 2025/26 werden alle Kinder, die bis zum 30.Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Laut §27 Abs. 1 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen gelten auch die Kinder als schulpflichtig, die bis zum 30.09. des laufenden Kalenderjahres das sechste Schuljahr vollenden und von den Eltern angemeldet werden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können nach §27 Abs. 2 auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.
In der Stadt Auerbach gibt es 3 staatliche Grundschulen in einem gemeinsamen Schulbezirk. Die Eltern haben die Möglichkeit, sich in einer der drei Schulen in Auerbach anzumelden. Sie können in den Anmeldeunterlagen eine Wunschreihenfolge der drei Grundschulen vergeben. Es besteht allerdings kein verbindlicher Anspruch auf Ihren Erstwunsch. Wir können nur so viele Kinder aufnehmen, wie es die Kapazitäten in der jeweiligen Schule zulassen.
Das sind die Anmeldetermine in der Grundschule "Gebrüder Grimm"
Telefonische Terminvergabe nötig - 03744 212681
Bei der Anmeldung in der Schule ist zu beachten:
Auf der Webseite der Stadt Auerbach kann in diesem Jahr die Anmeldung wieder online erfolgen. Dafür bitte auf diesen Link klicken. Die ausgedruckte Bestätigung sowie die oben aufgeführten Unterlagen bringen Sie einfach zum Schulanmeldetermin mit.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Unterlagen direkt vor Ort in der Schule auszufüllen.
Am Montag, den 03.06.2024 um 18:00 Uhr ist ein zentraler Informationselternabend zum Verfahren der Schulanmeldung sowie zum Ablauf und der Planung der Einschulungszuordnung für alle interessierten Eltern in der Aula des Goethe-Gymnasiums vorgesehen.
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